Neue Gebühren, Lenzen und „Strafzahlung“
Die Mitgliederversammlung hat die Gebühren- und Geschäftsordnung geändert. Neu eingeführt sind Gebühren für das Lenzen von Booten am Steg sowie für das Unterstellen von SUPs im Anbau des Vereinshauses. Die Ersatzzahlung für versäumte Arbeitsstunden beträgt nunmehr 20 Euro pro versäumter Arbeitsstunde. Am Steg festgemachte Boote sind regelmäßig von darin angesammeltem Wasser zu befreien. Sollte nach … Weiterlesen