Auf dem Mözener See ist das Bootfahren (ohne Motor) grundsätzlich erlaubt, es bedarf aber einer individuellen Zulassung für jedes Boot. Für Vereinsmitglieder gibt der Verein die Erlaubnisscheine der Fischereigenossenschaft Mözener See aus. Gäste können Tages- und Wochenerlaubnisse auf verschiedenen Wegen erlangen (siehe Link Erlaubnisscheine).
Beim Befahren des Sees müssen die Schongebiete beachtet werden, in denen in Ufernähe die Lebensbereiche für Tiere und Pflanzen besonders geschützt werden sollen.
Und natürlich sind auch die Vorschriften zum Schutz der Gewässer sowie die See- und Gewässerordnung zu beachten.