Neue Gebühren, Lenzen und „Strafzahlung“

Die Mitgliederversammlung hat die Gebühren- und Geschäftsordnung geändert. Neu eingeführt sind Gebühren für das Lenzen von Booten am Steg sowie für das Unterstellen von SUPs im Anbau des Vereinshauses. Die Ersatzzahlung für versäumte Arbeitsstunden beträgt nunmehr 20 Euro pro versäumter Arbeitsstunde.

Am Steg festgemachte Boote sind regelmäßig von darin angesammeltem Wasser zu befreien. Sollte nach Aufforderung durch den Vorstand dies nicht binnen einer Woche geschehen, wird für die ersatzweise Entleerung (Lenzen) eine Gebühr von 40 Euro berechnet.

Gebühren- und Geschäftsordnung in der am 13.2.2026 beschlossenen Fassung.